Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Firma

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten für alle mit uns abzuschließenden Kaufverträge sowie unsere hiermit im Zusammenhang stehenden Werk- und Dienstleistungen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann wirksam, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk/Lager zuzüglich Verpackung und Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Zahlung hat ausschließlich auf das Umseitig genannte Konto zu erfolgen.

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Sofern nicht anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung zu zahlen.

Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-Zinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wird, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Betriebskosten für Lieferungen vorbehalten, die drei Monate oder länger nach Vertragsabschluss erfolgen, sofern sich die Lieferung nicht aus Gründen verzögert, die wir zu vertreten haben.

Bei der Zahlungsbedingung „Vorkasse“ gilt eine Zahlung innerhalb von drei Wochen als vereinbart. Sollte innerhalb dieses Zeitraums kein Zahlungseingang auf unserem Konto erfolgen, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung von Mitwirkungs- oder Vorleistungspflichten des Bestellers voraus.

Kommt der Besteller mit einen Mitwirkungs- oder Vorleistungspflichten in Verzug oder gerät er in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Unter den selben Voraussetzungen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Verzug geraten ist.

Unsere Haftung für einen etwaigen Lieferverzug ist beschränkt auf einen Maximalbetrag in Höhe von 2% des Lieferwertes für jede vollendete Woche des Verzugs, maximal jedoch auf 15 % des Lieferwertes. Dies gilt nicht für einen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzug.

§ 5 Gefahrübergang

Wird die Ware vereinbarungsgemäß an den Besteller versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der ordnungsgemäßen Absendung an den Besteller mit verlassen der Ware unseres Werkes/Lagers über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem von uns gelieferten und/oder eingebauten Gegenständen bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zum Besteller zustehenden Forderungen vor. Dies gilt für alle Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, gleich aus welchem Rechtsgrund sie bestehen oder zukünftig entstehen werden.

Der Besteller ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zu anschließenden Veräußerungen im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes berechtigt, sofern dies im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestattet sind dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware. Das Eigentum an der Vorbehaltsware darf der Besteller an seine Abnehmer erst nach vollständiger Zahlungen unserer Forderungen übertragen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

Wenn und soweit der Besteller durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarungen unser Vorbehaltseigentum gefährdet, sind wir berechtigt, jederzeit, auch ohne Rücktritt vom Vertrag und ohne Nachfristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne das dem Besteller ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht wegen bereits geleisteter Teilzahlung zusteht.

§ 7 Gewährleistung- und Mängelrügen

Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten im Sinne des § 977 HGB nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Auslieferung an den Besteller. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs.1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 434 a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen vorsieht.

Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Falls die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Uns ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen.

Nur wenn die Nacherfüllung mindestens 3 x fehlschlägt, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurück zuführen sind. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist.

§ 8 Sonstiges

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort unseres Geschäftssitzes. Wir sind jedoch berechtigt, dem Besteller auch an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz zu verklagen.

Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder ein Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Faust Filter e.K.
Hindemithstr. 31
D-42857 Remscheid

Inhaber: Kerstin Faust
Stand: Februar 2014

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